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Landesausschuss beschließt Regierungsprogramm

Die CDU in Niedersachsen tritt zur Landtagswahl am 15. Oktober 2017 mit einem ehrgeizigen Regierungsprogramm an: „Wir wollen Niedersachsen wieder in die Spitze der Bundesländer zurückführen“, erklärte CDU-Spitzenkandidat Bernd Althusmann. Unterrichtsgarantie, mehr Polizei in Fläche, Gigabit-Strategie, gutes Regieren sind die Eckpfeiler des Programms. Am 29. August hat der sogenannte „Kleine Parteitag“ der niedersächsischen CDU das Prograamm einstimmig beschlossen.

Nachdem der CDU-Landesvorsitzende den ersten Entwurf des Programms im Juni 2017 vorgestellt hatte, konnten sowohl die Mitglieder der CDU und die Parteivereinigungen als auch Verbände und Organisationen Stellungnahmen und Vorschläge einreichen. Diese wurden vom Landesvorstand und einer Antragskommission unter Leitung von CDU-Generalsekretär Ulf Thiele abgewogen und diskutiert und dem Landesausschuss zur Beratung vorgelegt.

Die CDU will unter anderem

für Sicherheit und Ordnung in Niedersachsen:

  • die Zahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bis 2022 um 3.000 erhöhen. Zusätzlich soll sie durch den Einsatz von Verwaltungsfachkräften entlastet werden.
  • die Präsenz der Polizei in der Fläche erhöhen. Auch sollen alle Polizeidienststellen erhalten bleiben.
  • eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Polizei. Daher soll sofort nach einem Regierungswechsel ein neues Niedersächsisches Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) erlassen werden.
  • feste Teams speziell geschulter Beamten einsetzen, um die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen und Autodiebstahl zu erhöhen.
  • keine Lockerung des Vermummungsverbotes und keine Zulassung von Pyrotechnik in Stadien, wie die SPD dies gefordert hat.
  • eine stärkere Integration von polizeilichem Staatsschutz und Verfassungsschutz in einem eigenen Kompetenzzentrum zur Bekämpfung von Terrorismus.
  • einen unmittelbaren und dauerhaften Datenaustausch zwischen Staatsschutz, LKA und Verfassungsschutz.
  • die Bewegungsfreiheit von islamistischen Gefährdern einschränken und dazu die sogenannte elektronische Fußfessel nutzen.
  • Gefährder mit deutscher Staatsbürgerschaft für die Dauer von bis zu 18 Monaten in mit richterlicher Anordnung in Präventionshaft nehmen.
  • 250 neue Stellen Richter- und Staatsanwaltsstellen schaffen.

für bessere Bildung unserer Kinder in Niedersachsen:

  • die vollständige Abschaffung der Elternbeiträge in Kindergärten zum Kita-Jahr 2018/2019 und garantiert einen fairen Ausgleich mit den kommunalen Trägern. Die den kommunalen Trägern entstehenden Einnahmeausfälle wirf das Land im Rahmen der Konnexität tragen.
  • eine Unterrichtsgarantie für alle allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen und eine Einstellungsgarantie für alle Lehramtsstudenten in Niedersachsen, die ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
  • die Belastung der Lehrer prüfen. Dies will die Union gemeinsam mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden machen. Bestehende Arbeitszeitstudien sind dabei eine wichtige Grundlage.
  • die Lehrer von unterrichtsfremden, insbesondere nicht pädagogischen Aufgaben entlasten. Dazu sollen zusätzliche Verwaltungsmitarbeiter, pädagogische Mitarbeiter und Schulsozialarbeiter eingestellt werden.
  • keine weiteren Schulstrukturdebatten. Der CDU geht es um die Inhalte, Leistungsorientierung und Qualität von Bildung. Es soll aber wieder Schullaufbahnempfehlungen und Noten in der Grundschule geben. Die Sprachförderung werden wir stärken und an allen Schulformen soll die berufliche Orientierung ausgebaut werden.
  • die Förderschulen Lernen und Sprache erhalten, als Angebot für die Eltern, um ihnen Wahlfreiheit zu garantieren.
  • in einem einjährigen Moratorium das System der Inklusion vollständig überprüfen. Ziel ist es, regionale und passgenaue Lösungen zu finden.

für gelungene Integration in Niedersachsen:

  • im Rahmen der „Niedersachsen-Strategie Integration“ ein Leitbild formulieren, welche Schritte der Integration bei den Punkten Spracherwerb, Erwerbstätigkeit, Kita- und Schulbesuch und auch Gesetzestreue für eine langfristige Bleibeperspektive erwartet werden.
  • Problemviertel in Großstädten nicht aufgeben. Im Rahmen eines Sonderprogramms sollen zur Unterstützung der betroffenen Kommunen Mittel für Sozialarbeiter sowie für eine angemessene Ausstattung mit Kindertagesstätten und Schulen bereitgestellt werden.
  • die Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden von Land und Kommunen rechtssicher verbieten. Die Verhüllung des Gesichts soll künftig in Gerichten, Behörden, Rat- und Kreishäusern, Schulen und Hochschulen, Sporthallen, Museen und Theatern nicht mehr zulässig sein.
  • die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge sowie Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte mit Bleibeperspektive nutzen.
  • Migrantenselbstorganisationen bei den strategischen Integrationsmaßnahmen einbinden und bei ihrer weiteren Professionalisierung unterstützen.

für einen starken Wirtschaftsstandort Niedersachsen:

  • den Ausbau der Verkehrswege mit Hilfe eins Planungsbeschleunigungsgesetzes und mit einer Erhöhung der Planungskapazitäten voranbringen.
  • den Ausbau des schnellen Internets vorantreiben. Jedes Unternehmen soll bis 2022 einen gigabitfähigen Glasfaseranschluss bekommen. Dies soll durch Zuschüsse aus Landesmitteln finanziert werden.
  • die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft voranbringen. Das Innovationszentrum soll dabei die Scharnierfunktion zwischen Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Landesregierung und der mittelständischen Wirtschaft einnehmen.
  • die mittelständische Wirtschaft durch Entbürokratisierung entlasten. Dabei soll ein unabhängiger Bürokratie-TÜV helfen.
  • die fünf Landesämter für Regionalentwicklung zu acht regionalen Innovationsstellen ausbauen.
  • eine neue Verkehrsleittechnologie einführen und damit die Unfallgefahren reduzieren sowie positiv auf die Verkehrslängen und Staus einwirken.

für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen:

  • eine ideologiefreie Landwirtschaft für konventionelle sowie biologisch produzierende Betriebe.
  • die Exportorientierung der Landwirtschaft unterstützen.
  • Investitionssicherheit für die Landwirte schaffen. Bei rechtlich notwendigen neuen Vorgaben für Ställe oder Tierhaltungen werden soll Rücksicht auf die Abschreibungszeit von Investitionen genommen werden.
  • die Gebühren für anlasslose Kontrollen in der Land- und Ernährungswirtschaft, die im öffentlichen Interesse liegen und zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt haben, wieder abschaffen.
  • das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) deutlich aufstocken. Die Schwerpunkte sollen dabei auf den Förderthemen Tierwohl in Ställen, Umweltschutztechnik auf dem Feld und innovativen Düngekonzepten liegen.
  • ein Junglandwirte-Förderungsprogramm auf den Weg bringen, bei dem die Altersspanne und der Zeitpunkt der Hofübergabe klar definiert sein sollen.
  • die Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Wolfsrisse praxistauglich weiterentwickeln, Förderobergrenzen und -inhalte aufheben bzw. ergänzen und die Regeln zur Beweislast vereinfachen. Wo Maßnahmen zum Herdenschutz nicht ausreichen, soll ein Bestandsmanagement für Wölfe geschaffen werden.
  • Forschung und Entwicklung von neuen, modernen Tierhaltungssystemen finanziell fördern, um das Tierwohl weiter zu verbessern.
  • die Erkenntnisse des Tierschutzplans Niedersachsen weiterentwickeln, um weitere Verbesserungen des Tierschutzes vereinbaren zu können, ohne tierhaltende Betriebe finanziell und organisatorisch zu überfordern. Die praxisorientierte Folgenabschätzung soll zu einem obligatorischen Bestandteil jeder Maßnahme werden.

für ein faires Niedersachsen:

  • den Investitionsstau bei den Krankenhäusern in Niedersachsen durch eine kontinuierliche Förderung in Höhe von 200 Mio. Euro pro Jahr abbauen. Zu diesem Zweck soll ein Krankenhausfinanzierungsfonds geschaffen werden.
  • mit einem Landesprogramm Krankenhaushygiene die Entwicklung neuer Ansätze zur Eindämmung von MRSA-Keimen unterstützen. Für die digitale Erfassung von Desinfektionsmaßnahmen soll 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.
  • die Pflegekammer in ihrer jetzigen Form auf den Prüfstand stellen. Zwangsmitgliedschaften und hohe Bußgelder bei Nichteintritt sollen abgeschafft werden.
  • sich dafür einsetzen, dass es in der Pflege weniger Hektik, weniger Dokumentationspflichten und mehr Zeit für das menschliche Miteinander gibt. Hierfür sollen gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen, den Pflegekassen und den Sozialverbänden Schritte zur Verbesserung der Personalschlüssel in der ambulanten und stationären Pflege vereinbart werden.
  • eine Imagekampagne für Pflegeberufe starten, um mehr junge Frauen und Männer für diesen wichtigen Beruf gewinnen zu können.
  • die soziale Wohnraumförderung für kinderreiche Familien, für Menschen mit Behinderungen, alte Menschen, Studierende und Bewohner mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen.
  • die Vorschläge der Baukostensenkungskommission des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen von Bund und Ländern aufgreifen, vor allem in Hinblick auf die Flexibilisierung von Baustandards. Ziel der sozialen Wohnraumförderung sollen attraktive Quartiere sein, die sozial durchmischt, familien- und kinderfreundlich sind und nachbarschaftliche Angebote von Anfang an beinhalten.
  • einen ermäßigten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer einführen, um jungen Familien mit Kindern den Einstieg in das Wohneigentum zu erleichtern. Zudem soll ein Baukindergeld in Höhe von 5.000 Euro für das erste, zweite und dritte Kind bei Neubau selbstgenutzten Wohneigentums eingeführt werden.

für starke Kommunen in Niedersachsen:

  • will den Kommunen mehr finanzielle Spielräume geben. Dafür soll die Steuerverbundquote im Kommunalen Finanzausgleich wieder auf 16,09 Prozent angehoben werden. Damit werden den Kommunen zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 200 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Dies wird ein kommunales Investitionsprogramm von einer Milliarde Euro auslösen.
  • das Konnexitätsprinzip partnerschaftlich weiter ausgestalten, fortentwickeln und strittige Auslegungsfragen klären. Am Ende dieses Prozesses soll ein Konnexitätsausführungsgesetz stehen, das verbindliche Auslegungshinweise zur einheitlichen Behandlung des Konnexitätsgebots enthält. Darüber hinaus soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung zum Ausgleich bisher nicht geregelter Konnexitätsfälle geschlossen werden.